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OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Angelusläuten; Kirchengeläut; Religionsausübung; Lärmbelästigung; Glockenturm; Immissionsschutzrechtliche Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angelusläuten; Kirchengeläut; Religionsausübung; Lärmbelästigung; Glockenturm; Immissionsschutzrechtliche Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 11.01.1994 - 4 A 1049/92
- VG Oldenburg, 01.11.1994 - 4 A 1049/92
- OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94
- BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94
Voraussetzung für den Klaganspruch wäre, daß das streitige Angelusläuten zu objektiv unzumutbaren Belästigungen der Kläger führte, denen ein solches Gewicht zukäme, daß sie gegenüber dem Läuterecht der Kirchen als einem durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Akt der Religionsausübung zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.10.1983 - VII C 44.81 -, BVerwGE 68, 62 [BVerwG 07.10.1983 - 7 C 44/81] /68). - BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91
nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94
Das ist zwar bei Störungen durch das Zeitschlagen von Kirchturmuhren während der Nachtzeit denkbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4. 1992 - 7 C 25.71 -, BVerwGE 90, 163/166). - BVerwG, 18.01.1974 - VII C 25.71
Abtrennung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes für Bedienstete einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94
Das ist zwar bei Störungen durch das Zeitschlagen von Kirchturmuhren während der Nachtzeit denkbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4. 1992 - 7 C 25.71 -, BVerwGE 90, 163/166).
- OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle …
In der Entscheidung vom 13. Mai 1996 ( - 6 L 1094/94 -, OVGE 46, 390; Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG blieb erfolglos: B. v. 2.9.1996 - 4 B 152.96 -, BauR 1996, 819 = NVwZ 1997, 390 = BRS 58 Nr. 57) hatte das seinerzeit eingeholte Lärmgutachten ergeben, dass die (seinerzeit nur zur Tagzeit auftretenden) sog. Punktgeräusche (Glockenschlag Angelusläuten) rund 5 dB(A) unter dem Wert lagen, den sie nach der auch heute geltenden Regel (s. Nr. 6.1, Satz 2 TA Lärm) zur Tagzeit erreichen durften: 30 dB(A) + der für das Gebiet geltende Orientierungswert. - VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
Berücksichtigung von Herkömmlichkeit und sozialer Adäquanz der …
Demzufolge wurde - in der Gesamtwürdigung der widerstreitenden Interessen - für ein "Angelusläuten" sogar ein Mittelungspegel von 66, 6 dB(A) in einem allgemeinen Wohngebiet (Richtwert 55 dB[A]) und bei täglichem Erreichen dieses Werts für noch zumutbar erklärt (OVG Lüneburg vom 13.5.1996 Az. 6 L 1093/94 ; bestätigt durch BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390). - VG Hannover, 09.11.2005 - 12 A 389/04
Frage des Unterliegens von liturgischem Läuten von Kirchenglocken dem …
Für die Bestimmung des Maßes des Zumutbaren ist vorliegend vor allem erheblich, dass es sich bei dem morgendlichen Gebetsläuten um ein liturgisches Glockengeläut handelt, das den besonderen Schutz des Art. 4 Abs. 2 GG genießt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.05.1996 - 6 L 1093/94 , OVGE MüLü 46, 390; bestätigt durch: BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996 - 4 B 152/96 , NVwZ 1997, 390). - VGH Bayern, 11.01.2005 - 22 ZB 04.3246 Ein vergleichbar hoher Mitteilungspegel von 66, 6 dB(A) wurde von der Rechtsprechung selbst im Falle eines allgemeinen Wohngebiets (Richtwert 55 dB[A]) und sogar bei täglichem Erreichen dieses Werts für noch zumutbar erklärt hat (OVG Lüneburg, v. 13.5. 1996 - 6 L 1093/94, Juris; bestätigt durch BVerwG, NVwZ 1997, 390).